Feldwegeproblematik

Im Abbaugebiet Offenland südlich von Göggingen liegen im Westen zwischen den genehmigten Abbauflächen Feldwege. Diese sind im Eigentum der Gemeinde Krauchenwies.
Da die Gemeinde dem Willen der Bevölkerung entspricht, somit den Abbau im Offenland ablehnt, weigert sich die Gemeinde, die Feldwege an die Kiesfirmen zu veräußern.

Die raumordnerische Beurteilung lässt einen Abbau ohne vorherige rechtliche Klärung der Feldwegefrage (die Wege müssen mit abgebaut werden) nicht zu. In einer Absprache zwischen Regierungspräsidium und Landratsamt wurde die Genehmigung dennoch erteilt, obwohl diese o.g. Maßgabe nicht erfüllt ist.

Hinweis: 
Ursprünglich war in den Antragsunterlagen der Kiesfirmen zu entnehmen, dass der Abbau von Westen nach Osten erfolgen soll. Nachdem die Gemeinde sich geweigert hat, die Feldwege zu veräußern, wurde die Abbaurichtung von Osten nach Westen geändert, weil sich im Osten keine Feldwege befinden. 

Fortschreibung des Regionalplans

Der Regionalverband plant den Kiesabbau für die kommenden 20 bis 40 Jahre – allein rund 50 Flächen befinden sich im Raum Krauchenwies / Ostrach. Darin werden die Gebiete festgelegt, in denen in den kommenden 40 Jahren Kies und Sand abgebaut werden können. Die ausgewiesenen Vorranggebiete sind dabei unveränderbar. 

Zur Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben, der bereits seit 2018 rechtsgültig vorliegen sollte, haben wir vom Verein zu seiner 2. Offenlegung auch wieder eine ausführliche Stellungnahme abgegeben.
Dabei gehen wir vor allem auf die Gesamtbelastung von Göggingen ein. Allein beim Kiesabbau in Göggingen beläuft sich der Flächenverbrauch auf 277 ha, wenn man die bisher abgebauten und die zukünftig genehmigten und geplanten Abbaugebiete zusammenzählt.
Weitere Argumente finden Sie in unserer folgenden Stellungnahme:

Stellungnahme zum RVBO Regionalplan 2. Offenlegung, 20.02.2021

Der Landesnaturschutzverband lehnte in seiner Stellungnahme vom 25.02.2021 den Abbau im Offenland ebenfalls ab.

Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in 
Baden Württemberg – Stellungnahme

Mit Stand 24. März 2021 veröffentlichte die Landesregierung Baden-Württemberg auf 131 Seiten ein künftiges Rohstoffkonzept. Ein Fall für Wolfgang Veeser!
Er nahm sich in sehr vielen Stunden dieses Rohstoffkonzept akribisch vor und hinterfragte und kommentierte es. Wir haben hier seine Stellungnahme dazu veröffentlicht.  Zum besseren Verständnis haben wir auch gleich das Rohstoffkonzept hier ebenfalls veröffentlicht.

Rohstoffkonzept – Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg, 24.03.2021

Stellungnahme - Nachhaltige Nutzung  mineralischer Rohstoffe, 07.05.2021

 

 

Feldlerchen im Abbaugebiet Offenland

Ein inakzeptabler Punkt für uns ist die Tatsache, dass Feldlerchenersatzhabitate, die zur Sicherung der Feldlerchenpopulation ausgewiesen und für die Dauer gesichert werden müssen, nach der Genehmigung getauscht wurden

Ein Feldlerchenhabitat muss unseres Wissens eine ebene, offene Feldflurfläche aufweisen mit einem Abstand von 50-100m zu einer vertikalen Hecke, da sonst die Lerchen dieses Habitat nicht annehmen. Nun wird ein Tauschhabitat ausgewiesen, das auf der einen Seite direkt an eine geschützte Schlehenhecke angrenzt und von 2 weiteren Hecken tangiert wird. Ein weiteres Ersatzhabitat liegt mitten in einer Bepflanzung von Baumsetzlingen einer Baumschule. Unseres Wissens schließen sich Schlehenhecke und direkt angrenzende Feldlerchenhabitate aus. Für uns völlig unverständlich war die Ausweisung eines Feldlerchenhabitats in Ettisweiler. Auch dieses Habitat eignet sich u.E. nicht. Es weist vertikale Strukturen und eine große Distanz zu Göggingen auf.
In diesem Punkt sind die Voraussetzungen aufgrund fehlender adäquater Feldlerchenhabitate für eine Genehmigung u.E. nicht erfüllt.


 

Vollständige Abholzung einer  geschützten Schlehenhecke

Für uns völlig überraschend und nicht nachvollziehbar wurde im Januar 2021 das o.g. geschützte Biotop Schlehenhecke komplett „auf Stock“ gesetzt. Dies erfolgte völlig unsachgemäß, weil bei einer solche Maßnahme nur ein Drittel zurückgeschnitten wird.

Das Ganze erfolgte gem. Landratsamt im Rahmen einer CEF-Maßnahme gem. § 44 BNatSchG. Die genau definierten Vorschriften wurden nicht eingehalten.

U.a. ist gefordert, dass für solche CEF-Maßnahmen ein einzelnes Gutachten nicht ausreicht. Es müssen mehrere Gutachten von anerkannten Gutachtern, die der gleichen Meinung sind, vorliegen. Es lag aber nur das Gutachten des Landschaftsplaners, den die Kiesfirmen selbst beauftragt haben, vor. Das widerspricht in erhebliche Weise den Bestimmungen aus dem §44 Abs.5 BNatSchG (CFT-Maßnahmen).

Wir haben uns daraufhin entschlossen, bei der Umweltmeldestelle der Landesregierung in Stuttgart Anzeige zu erstatten.
Im Folgenden haben wir den Text des §44 Abs.5 BNatSchG, unsere Anzeige, sowie die Antwort aus dem Umweltministerium veröffentlicht.

Link: §44 Abs.5 NatSchG (CFT-Maßnahmen) 

Anzeige  Umweltmeldestelle des Landes – Schlehenhecke, 29.03.2021

Umweltmeldung – Antwort auf Anzeige, 5.10.2021

Kundgebung gegen Kies- und Kalksteinabbau

Gegen den geplanten Abbau von Kalkstein am Mittelberg im Donautal und gegen den überdimensionierten Kiesabbau in und um Göggingen fand am 12.6.2021 eine Kundgebung  am Karlsplatz in Sigmaringen statt. Zwischen 100 und 150 Menschen sind der Einladung des BUND, der IG „pro Mittelberg“ und Fairwandel gefolgt und haben mit Plakaten, Schildern und Transparenten, aber auch mit Zwischenrufen ihre Meinung kundgetan. Auch zahlreiche Gögginger Bürger waren anwesend und brachten mit ihren bunten Plakaten ihren Protest deutlich zum Ausdruck.

 

Klage der Gemeinde und Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Seit 2011 haben wir uns, damals noch als „Interessengemeinschaft gegen weiteren Kiesabbau“ und später als Verein „Lebenswertes Göggingen und Umgebung e. V.“ gegen den Kiesabbau in unserem Offenland in Göggingen stark gemacht. 

In enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Krauchenwies, in Person unseres Bürgermeisters  Jochen Spieß haben wir uns stets gegenseitig über den Stand der Dinge informiert. Nachdem das Landratsamt Sigmaringen, entgegen aller, durch die Gemeinde Krauchenwies und durch uns eingegebenen Widersprüche und Dokumente, eine Abbaugenehmigung erteilt hatte, entschloss sich die Gemeinde, hiergegen Klage (Verwaltungsrechtssache) einzureichen. 

Das Verwaltungsgericht ist der Argumentation der Gemeinde nicht gefolgt und hat die Baufreigabe für rechtens beurteilt. Der Sachverhalt, dass laut Raumordnerischer Beurteilung des RP Tübingen kein Wannenabbau zwischen den Feldwegen erfolgen darf, wurde auf die Zukunft verschoben. Das bedeutet, dass die Entscheidung über die Feldwege juristisch noch nicht geklärt ist.

Der vollständige Text des Beschlusses ist im nachfolgenden Link zu finden:

Entscheidung des Verwaltungsgerichts, 20.01.2022

Aufgrund der Tatsache, dass das Gericht in keinem Punkt unserer Argumentation folgte, bestand nach der Einschätzung des Rechtsbeistandes so gut wie keine Chance auf einen erfolgreichen Einspruch oder einer Beschwerde gegen den Beschluss.

 

Konflikte in der Kommunikation mit dem Landratsamt

Schweren Herzens mussten wir den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen bezüglich des Kiesabbaus akzeptieren. 

Aus jahrzehntelanger Erfahrung mit den beteiligten Kiesfirmen wissen wir, dass die Kiesfirmen grundsätzlich auslegbare Bestimmungen aus Abbaugenehmigungen zu ihrem Vorteil auslegen und umsetzen. In unserer Stellungnahme vom 20.10.2020 forderten wir deshalb, dass sämtliche Vorgaben in der Genehmigung verbindlich sein müssen. Ohne Erfolg!

Seit dem Frühjahr 2021 schreitet nun der Kiesabbau im Offenland rasant voran.

Wir konnten uns nicht vorstellen, dass sich die Kiesfirmen auch über zahlreiche verbindliche Vorgaben hinwegsetzen.

Nachdem an der alten Grube Valet und Ott im Frühjahr 2023 plötzlich mehrere Schilder mit Zutrittsverbot aufgestellt waren, konnte der ausgewiesene Wanderweg durch die Grube nicht mehr begangen werden. Das war der Auslöser für einen Brief von Wolfgang Veeser an das Landratsamt.

Brief an LRA Sig. Referatsleiter Umwelt, Herrn Schiefer, 15.05.2023

 

Nichteinhaltung der verbindlichen Vorgaben aus der Genehmigung

Über ein Jahr forderte der Verein immer wieder die Einhaltung der vorgeschriebenen Vorgaben aus der Genehmigung ein. Dabei ging es vor allem um folgende Streitpunkte:

  • Die Grubenfahrzeuge fuhren unerlauterweise mit Piepston und sind nicht auf tonlose Warnsystemen umgerüstet worden.
  • Im Offenland wurde die vorgeschriebene Wallhöhe von 3-5m mit einer Gehölzbepflanzung nicht umgesetzt.
  • Der 10m-Abstand vom Feldweg zur Abbaukante wurde nicht eingehalten.
  • Oberboden wurde nicht sachgerecht in Mieten gelagert.
  • Der Wanderweg in der Grube Valet &Ott war über ein Jahr nicht passierbar, weil unüberwindbare Kies- und Gehölzhaufen mitten im Weg lagen.

Schließlich verfassten wir folgende Stellungnahme, die in Zusammenarbeit mit Bürgermeister Manuel Kern von der Gemeinde Krauchenwies an Herrn Schiefer und an unsere Landrätin Frau Bürkle erging.

Stellungnahme des Vereins vom 20.03.2024

Auszüge aus der Raumordnerischen Beurteilung und der Genehmigung, 20.03.2024

Am 05.08.2024 vereinbarten wir  zusätzlich ein Gespräch mit Frau Bürkle. 
Ausführungen dazu siehe unter Aktuelles!

 

 

 

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